Assistenzhunde
Projekt Assistenzhunde
Im Frühjahr 2021 trat der Verein „Freunde der Assistenzhunde Europas“ an mich heran, da für eine geplante Aufklärungskampagne Bildmaterial benötigt wurde. Daraus resultierten mehrere Fotoshootings in Tirol, Wien und Burgeland. Gezeigt werden sollten Alltagssituationen in denen Assistenzhunde ihre Partner:innen unterstützen, sowie auf die bestehenden Zutrittsrechte hingewiesen werden.
Nachdem die Kampagne am 29. Jänner 2022 (Tag des Assistenzhundes) auf allen Infoscreens Österreich gezeigt wurden, beschloss der Verein, dass für die neugestaltete Homepage und Infomaterial weitere Fotos erstellt werden sollen.
Bei mehreren Fotoshootings in Hall in Tirol, Innsbruck, Wien, Linz und Eisenstadt wurden viele verschiedene Assistenzhunde abgelichtet. Es handelt sich um Blindenführ-, Signal- und Servicehunde mit den verschiedensten Aufgaben.
Assistenzhunde allgemein
Assistenzhunde sind für ihre:n Partner:in nicht nur treue Begleiter, sondern ermöglichen eine Teilnahme am Leben.
In Österreich werden Assistenzhunde in Blindenführ-, Signal- und Servicehunde unterteilt.
Erkennbar sind Assistenzhunde in Österreich am offiziellen und geschützten Logo. Dieses kann auf einem Halstuch, einer Kenndecke oder einer Leinenbanderole angebracht sein.
Die Assistenzhunderasse gibt es nicht. So vielfältig wie ihre Aufgaben sind auch die verschiedenen Rassen, die als Assistenzhunde ausgebildet und eingesetzt werden.
Blindenführhunde
Die wohl bekanntesten, wenn in Österreich auch nicht häufigsten, Assistenzhunde sind Blindenführhunde. Sie helfen blinden und hochgradig sehbehinderte Menschen.
Durch ihr spezielles Training führen sie ihre: Partner:in sicher durch den Alltag. Sie gewährleisten eine gefahrlose Orientierung in fremder sowie vertrauter Umgebung.
Hochhindernisse wie Schlagbäume sind für Sehbeeinträchtige eine besondere Gefahr, da sie mit dem Langstock nicht ertastet werden können. Blindenführhunde werden darauf trainiert solche Hindernisse zu umgehen. Ebenso führen sie ihre:n Partner:in sicher an achtlos abgestellten E-Rollern vorbei.
Signalhunde
Ein vielseitiges Tätigkeitsfeld haben Signalhunde. Sie unterstützen Menschen mit Hörbeeinträchtigung, chronischen und neurologischen Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes und Epilepsie, sowie psychische Erkrankungen.
Ähnlich wie Blindenführhunde ersetzen Signalhunde für hörbeeinträchtige Menschen einen fehlenden Sinn. Durch verschiedene Interaktionen machen sie ihre:n Partner:in auf Geräusche aufmerksam.
Nicht nur machen sie den Straßenverkehr für ihre:n Assistenznehmer:in sicherer, auch Zuhause helfen sie. Zum Beispiel kann durch ein Bringsel das Klingeln an der Tür angezeigt werden.
Signalhunde für chronische, neurologische und psychische Erkrankungen warnen ihre:n Partner:in vor Anfällen oder drohender Hypoglykämie bei Diabetes.
Es gibt verschiedene Arten wie Signalhunde anzeigen. Sie können beispielsweise die Hand in den Fang nehmen, anstupsen, bellen oder hochspringen. Teilweise haben sie auch verschiedene Anzeigeverhalten, falls ihr:e Assistenznehmer:in auf subtile Zeichen nicht mehr reagiert.
Signalhunde für chronische, neurologische und psychische Erkrankungen bringen im Akutfall Notfallmedikamente oder holen Hilfe.
Bei Menschen mit beispielsweise PTBS sorgen Assistenzhunde durch das sogenannte Blocken für Sicherheit und Abstand zu fremden Personen.
Dieser Signalhund, erdet seine Patnerin per Deep Pressure Therapy. Durch DPT wird Serotonin ausgeschüttet. Das führt dazu, dass der Betroffene sich in der Situation sicherer fühlt und möglichst nicht in eine Dissoziation abdriftet.
Servicehunde
Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich Mobilität werden von Servicehunden unterstützt.
Nicht nur Menschen im Rollstuhl werden von ihnen unterstützt. Auch bei anderen Mobilitätseinschränkungen helfen sie.
Der Servicehund auf dem Bild hilft beim Öffnen der Orthesen-Klettverschlüsse.
Das Aufheben von heruntergefallenen Gegenständen zählt zum Aufgabenbereich von Servicehunde.
Sie können beim Ausziehen von Kleidung helfen…
… und auch Türen und Schubladen öffen bzw. schließen, Aufzüge rufen und viele weitere Assistenzleistungen erbringen.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzliche Grundlage für Assistenzhunde bildet das Bundesbehintertengesetz. Genauer gesagt §39a.
Assistenzhunde haben – bis auf wenige Ausnahmen – überall gesetzlich geregelte Zutrittsrechte. Auch bei ärztlichen Untersuchungen dürfen sie dabei sein. Eine Verweigerung des Zutritts stellt eine Diskriminierung dar und kann zu einem Schlichtungsverfahren führen.
In Österreich müssen Hunde mehrere Prüfungen bestehen, um als Assistenzhund anerkannt zu werden. Der Hund muss bei bester Gesundheit und charakterlich geeignet sein, da seine Aufgaben sehr anspruchsvoll sind.
Assistenzhunde sind per Gesetz von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit, da sie ansonsten ihre Aufgaben nicht erfüllen können. Das gilt in allen Bereichen.
Wer einen Assistenzhund mit offiziellem Logo führt erfüllt bestimmte Kriterien. Die sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Erst nachdem alle Prüfungen bestanden sind, bekommt der Hund die offizielle Kenndecke und wird im Behindertenpass eingetragen.
Hunde in Ausbildung zum Assistenzhund haben den Zusatz „In Ausbildung“ auf der Kennzeichnung vermerkt.
Umgang mit Assistenzhundeteams
Assistenzhunde dürfen nie abgelenkt, angefasst oder gelockt werden. Im schlimmsten Fall kann es für ihre:n Partner:in zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen.
Nicht jede Erkrankung ist sichtbar. Es ist respektlos zu fragen, warum jemand einen Assistenzhund benötigt.
Anstarren von Assistenzhundeteams ist unhöflich und kann bei gewissen Erkrankungen sogar negative Folgen haben.
Generell sollte man zu Assistenzhundeteams Abstand halten und ihnen ausweichen. Niemals darf der eigenen Hund zum Team gelassen werden!
Herzlichen Dank an:
Verein „Freunde der Assistenzhunde Europas“
Projektleiterin Klara Zösmayr
alle Assistenznehmer:innen, die sich und ihre Hunde zur Verfügung gestellt haben
Obst Mair
Dr. Peter Tschoppe
Veterinärmedizinische Universität Wien/Messerli Institut